Weitere Entscheidungen unten: BAG, 25.03.1993 | LAG Berlin, 30.10.1992

Rechtsprechung
   BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92   

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https://dejure.org/1993,96
BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92 (https://dejure.org/1993,96)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1993 - 8 AZR 356/92 (https://dejure.org/1993,96)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 (https://dejure.org/1993,96)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 1
    Neue Bundesländer: Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen mangelnder persönlicher Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 361
  • MDR 1993, 1091
  • NZA 1994, 120
  • NJ 1993, 221
  • NJ 1993, 573
  • BB 1993, 1663
  • BB 1993, 728
  • DB 1993, 1982
  • DB 1993, 787
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 2. Mai 1975, BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG).
  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Dieser hat am 24. September 1992 (BAGE 71, 221 [BAG 24.09.1992 - 8 AZR 557/91]) entschieden, daß Abs. 4 in seinem Regelungsbereich § 1 Abs. 2 KSchG ersetzt.
  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Ein Lehrer muß den ihm anvertrauten Schülern und Jugendlichen glaubwürdig die Grundwerte des Grundgesetzes vermitteln (BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 246/92

    Anerkennung von Lehrbefähigungen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Bei der fachlichen Qualifikation kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer über entsprechende arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt (BAG Urteil vom 25. Februar 1993, BAGE 72, 283 [BAG 25.02.1993 - 8 AZR 246/92]).
  • LAG Berlin, 23.07.1992 - 14 Sa 24/92

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Wer durch eine intensive Parteiarbeit die Ziele der SED, die die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ablehnte und bekämpfte, förderte, weist auf, daß er persönlich nicht geeignet ist, als Lehrer die Grundwerte des Grundgesetzes glaubwürdig zu vermitteln (so richtig LAG Chemnitz Urteil vom 9. September 1992 - 2 Sa 6/92 Dresden - BB 1992, 2220 LS; LAG Berlin Urteil vom 23. Juni 1992 - 14 Sa 24/92 - BB 1993/142 LS; LAG Berlin Urteil vom 23. September 1992 - 13 Sa 61/92 -).
  • LAG Sachsen, 09.09.1992 - 2 Sa 6/92

    Wirksamkeit der Kündigung eines Lehrers wegen Mitarbeit in der SED;

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Wer durch eine intensive Parteiarbeit die Ziele der SED, die die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ablehnte und bekämpfte, förderte, weist auf, daß er persönlich nicht geeignet ist, als Lehrer die Grundwerte des Grundgesetzes glaubwürdig zu vermitteln (so richtig LAG Chemnitz Urteil vom 9. September 1992 - 2 Sa 6/92 Dresden - BB 1992, 2220 LS; LAG Berlin Urteil vom 23. Juni 1992 - 14 Sa 24/92 - BB 1993/142 LS; LAG Berlin Urteil vom 23. September 1992 - 13 Sa 61/92 -).
  • LAG Thüringen, 15.06.1993 - 1 Sa 25/93

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungs-Vertrag - mangelnde Eignung - Lehrer

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  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 127/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG, Beschluß vom 22. Mai 1975, BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG, Urteil vom 18. März 1993, BAGE 72, 361, zu B III 1, 2 der Gründe).

    Deshalb zwingt die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, aaO).

    Die Kündigung setzt einen Überhang an Arbeitskräften voraus, infolge dessen der Arbeitsbereich des zu kündigenden Arbeitnehmers entfallen ist (BAG, Urteil vom 18. März 1993, BAGE 72, 361, zu II 3 der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Ein Arbeitnehmer, der sich in der Vergangenheit besonders mit den Zielsetzungen der SED identifiziert hat, erweckt allein deshalb Zweifel an der Verfassungstreue (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1993, BAGE 72, 361).
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Rechtsprechung
   BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 252/92   

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https://dejure.org/1993,1272
BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 252/92 (https://dejure.org/1993,1272)
BAG, Entscheidung vom 25.03.1993 - 6 AZR 252/92 (https://dejure.org/1993,1272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung nach Einigungsvertrag

  • Der Betrieb

    Einigungsvertrag Art. 20 Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 4; BAT-O § 53 Abs. 2 u. 3; AGB-DDR § 55
    Neue Bundesländer: Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 26
  • ZIP 1993, 1666
  • NZA 1994, 883
  • BB 1993, 2162
  • BB 1993, 728
  • DB 1993, 2340
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    § 53 Abs. 3 BAT-O stellt ausdrücklich klar, daß die Regelungen des Einigungsvertrages in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 vorgehen (BAG Urteil vom 25. März 1993, 6 AZR 252/92 = BB 1993, 2162 f.).
  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Die Kündigung erfolgte fristgerecht gemäß § 55 Abs. 2 AGB-DDR (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1993, 6 AZR 252/92 = AP Nr. 14 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 658/92 - n.v.).
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 128/93

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts nach Einigungs-Vertrag

    Diese Bestimmung stellt ausdrücklich klar, daß die Regelungen des Einigungsvertrages in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 vorgehen (BAG Urteil vom 25. März 1993 - 6 AZR 252/92 - BB 1993, 2162 f., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Sofern das Berufungsgericht in dem erneuten Berufungsverfahren die Rechtswirksamkeit der Kündigung bejaht, kommt die Kündigungsfrist des § 55 Abs. 2 AGB-DDR zum Zuge (BAG Urteil vom 25. März 1993, BAGE 73, 26 = AP Nr. 14 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; Urteil vom 28. April 1994, BAGE 76, 323 = NJ 1994, 483).
  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 60/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigungsfrist

    Das gilt auch für die längeren Kündigungsfristen gem. § 53 Abs. 2 BAT-O. § 53 Abs. 3 BAT-O stellt ausdrücklich klar, daß die Regelungen des Einigungsvertrages in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 vorgehen (BAG Urteile vom 25. März 1993 - 6 AZR 252/92 - AP Nr. 14 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v., zu B III der Gründe; vom 17. Februar 1994, aaO; vom 28. April 1994, aaO).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 24/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag -

    Das gilt auch für die längeren Kündigungsfristen gemäß § 53 Abs. 2 BAT-O, was durch Abs. 3 dieser Vorschrift bestätigt wird (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1993 - 6 AZR 252/92 -, DB 1993, 2340, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 275/93

    Kündigung: ordentliche Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen mangelnder

    § 53 Abs. 3 BAT-O stellt ausdrücklich klar, daß die Regelungen des Einigungsvertrages in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 vorgehen (BAG Urteile vom 25. März 1993 - 6 AZR 252/92 - AP Nr. 14 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n. v., zu B III der Gründe; vom 17. Februar 1994, a.a.O.; vom 28. April 1994, a.a.O.; vom 27. Oktober 1994, a.a.O.).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Mangelnde

    Das gilt auch für die längeren Kündigungsfristen gem. § 53 Abs. 2 BAT-O. was durch Abs. 3 dieser Vorschrift bestätigt wird (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1993 - 6 AZR 252/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Sachsen, 28.04.1993 - 6 (4) Sa 143/92

    Funktionär des Deutschen Turn- und Sportbundes; Hauptkreissportlehrer; Übernahme

    Die Kündigungsfristen des § 53 Abs. 2 BAT-O finden ebenfalls keine Anwendung (BAG vom 25.03.1993 - 6 AZR 252/92 - Pressemitteilung Nr. 9/93).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 658/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung - Unterstützung des

    Diese Bestimmung stellt ausdrücklich klar, daß die Regelungen des Einigungsvertrages in Anlage I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 vorgehen (BAG Urteil vom 25. März 1993 - 6 AZR 252/92 - BB 1993, 2162 f.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.1993 - 5 Sa 339/93

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Bedarfskündigung nach Einigungsvertrag;

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 39/93

    Wirksamkeit einer ordentliche (fristgemäßen) Kündigung - Kündigung eines Lehrers

  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 679/92

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung eines

  • LAG Sachsen, 04.10.1994 - 11 (6) Sa 355/93

    Mangelnde persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer bei Ausübung von

  • LAG Thüringen, 21.09.1994 - 5 Sa 1046/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung;

  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 629/92

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - vormaliger Parteisekretär der SED

  • BAG, 18.05.1995 - 8 AZR 540/93

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Diplomlehrers nach dem

  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 181/93

    Tätigkeit eines Lehrers im öffentlichen Dienst - Persönliche Eignung -

  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 28/94

    Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung nach Einigungsvertrag - Anforderungen

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4712
LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92 (https://dejure.org/1992,4712)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.10.1992 - 6 Sa 44/92 (https://dejure.org/1992,4712)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 1992 - 6 Sa 44/92 (https://dejure.org/1992,4712)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    DDR; Berufungsarbeitsverhältnis; Sonderkündigungsrecht; Außerordentliche Kündigung; Ministerium für Staatssicherheit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Kündigung: Berufungsarbeitsverhältnis - Tätigkeit als IM

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1993, 330
  • BB 1993, 728
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92

    Berufungsbegründung; Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigung; DDR; Abberufung ;

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Daß ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis auch hinsichtlich seiner Beendigung besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen unterlag (so LAG Berlin, Urteil vom 9.12.1991 - 9 Sa 59/91 - NZA 1992, 371 zu II 2 d. Gr.), gibt als bloße Wiedergabe der allgemeinen Übergangsregelung nichts für die Frage nach den besonderen Verhältnissen im öffentlichen Dienst her (wie hier auch LAG Berlin, Urteil vom 13.8.1992 - 7 Sa 26/92 - zu II 2 a d. Gr.).

    So verhielt es sich im vorliegenden Fall (a.A. in einer Parallelsache LAG Berlin, Urteil vom 9.7.1992 - 7 Sa 26/92 - zu II 5 d.Gr.).

  • LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91

    Arbeitsverhältnis: Beendigung eines durch Berufung

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Trotz Weitergeltung der §§ 62 - 65 AGB-DDR 1990 bis zum 31. Dezember 1991 konnte ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis aufgrund der einigungsvertraglichen Sonderkündigungstatbestände durch Kündigung beendet werden (a. A. LAG Berlin, Urteil vom 9.12.1991 - 9 Sa 59/91 - NZA 1992, 371).

    Daß ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis auch hinsichtlich seiner Beendigung besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen unterlag (so LAG Berlin, Urteil vom 9.12.1991 - 9 Sa 59/91 - NZA 1992, 371 zu II 2 d. Gr.), gibt als bloße Wiedergabe der allgemeinen Übergangsregelung nichts für die Frage nach den besonderen Verhältnissen im öffentlichen Dienst her (wie hier auch LAG Berlin, Urteil vom 13.8.1992 - 7 Sa 26/92 - zu II 2 a d. Gr.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Dies jedenfalls dann, wenn ein Gericht für Arbeitssachen auf eine entsprechende Kündigungsschutzklage hin festgestellt hat oder gleichzeitig feststellt, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ohne daß besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ein überwiegendes Interesse des Arbeitsgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG, Beschluß vom 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14 zu C II d. Gr.).
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Eine derartige Ungewißheit besteht u.a. dann nicht, wenn die weitere Kündigung auf dieselben Gründe gestützt wird, die schon für die erste Kündigung nicht ausgereicht haben (BAG, Urteil vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85 - BAGE 50, 319 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 17 zu B II 2 d d. Gr.).
  • BGH, 05.05.1992 - StB 9/92

    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Es konnte dahinstehen, ob die Existenz der über den Kläger geführten Akten trotz seiner plausiblen Einlassung den dringenden Verdacht einer Tätigkeit als IM begründete oder ob dies nicht bereits an denselben Bedenken scheitern mußte, die gegen die in den Akten dokumentierten Erkenntnisse bestehen (dazu BGH, Beschluß vom 5.5.1992 - 2 BJs 15/92-5 - NJW 1992, 1975).
  • LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - vormaliger Parteisekretär der SED

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
    Zwar wäre eine Tätigkeit als IM des MfS durchaus geeignet gewesen, ernsthafte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers für seine Tätigkeit als Arzt und Hochschullehrer zu begründen, und reichten solche Zweifel anders als zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für den einigungsvertraglichen Sonderkündigungstatbestand auch aus (dazu Urteil der Kammer vom 2.10.1992 - 6 Sa 50/92 - zu 2.2.1.1).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93

    Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS

    Voraussetzung ist eine wissentliche Indienststellung für das MfS (BGH, Beschluß vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 59/93 aaO.), nicht hingegen die Kenntnis, im vorliegenden Fall des Notars, als Mitarbeiter des MfS geführt zu werden (LAG Berlin, BB 1993, 728 [LAG Berlin 30.10.1992 - 6 Sa 44/92]).
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